Norm
MSchG §10aRechtssatz
Das Einfüllen einer Ware in eine durch eine fremde Marke gekennzeichnete Verpackung (ein Behältnis) ist eine Markenbenutzungshandlung im Sinn des § 10a MSchG.Das Einfüllen einer Ware in eine durch eine fremde Marke gekennzeichnete Verpackung (ein Behältnis) ist eine Markenbenutzungshandlung im Sinn des Paragraph 10 a, MSchG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119404Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009