RS OGH 2023/9/27 7Ob264/04f; 7Ob136/05h; 7Ob142/14d; 7Ob126/15b; 7Ob60/18a; 7Ob96/23b

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Veröffentlicht am 12.01.2005
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Norm

EHVB 1995 Art3

Rechtssatz

Um Leistungsfreiheit des Versicherers nach dieser Bestimmung annehmen zu können, muss kumulativ die Herbeiführung des Versicherungsfalls und das bewusste Zuwiderhandeln gegen für den versicherten Betrieb oder Beruf geltende Gesetze, Verordnungen und Vorschriften vorliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119745

Im RIS seit

11.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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