Norm
ABGB §879 Abs3 BIIpRechtssatz
Die in § 96 VersVG vorgesehene Kündigungsmöglichkeit nach Eintritt des Versicherungsfalles ist analog auf die Kündigung in allen Sparten der Sachversicherung zu erstrecken. Diese Bestimmung ist nicht sittenwidrig iSd § 879 Abs 3 ABGB.Die in Paragraph 96, VersVG vorgesehene Kündigungsmöglichkeit nach Eintritt des Versicherungsfalles ist analog auf die Kündigung in allen Sparten der Sachversicherung zu erstrecken. Diese Bestimmung ist nicht sittenwidrig iSd Paragraph 879, Absatz 3, ABGB.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VersicherungsbedingungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119833Im RIS seit
01.04.2005Zuletzt aktualisiert am
30.11.2023