RS OGH 2005/6/8 7Ob288/04k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.2005
beobachten
merken

Norm

KO §31

Rechtssatz

Aus der Rückzahlung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens allein kann ein Anspruch nach § 31 KO nicht abgeleitet werden; vielmehr müssen die Voraussetzungen dieser Bestimmung erfüllt sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120060

Dokumentnummer

JJR_20050608_OGH0002_0070OB00288_04K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten