Norm
ASVG §32 Abs1 BRechtssatz
Nur ein unter Berücksichtigung der schon im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses erfolgten Legalzession gemäß § 332 ASVG zugunsten des Sozialversicherungsträgers PVA verbliebener restlicher Schadenersatzanspruch des geschädigten Sozialhilfeempfängers geht gemäß § 44 SHG mit der schriftlichen Anzeige über die Gewährung der Sozialhilfe durch die Sozialhilfeträgerin auf diese über.Nur ein unter Berücksichtigung der schon im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses erfolgten Legalzession gemäß Paragraph 332, ASVG zugunsten des Sozialversicherungsträgers PVA verbliebener restlicher Schadenersatzanspruch des geschädigten Sozialhilfeempfängers geht gemäß Paragraph 44, SHG mit der schriftlichen Anzeige über die Gewährung der Sozialhilfe durch die Sozialhilfeträgerin auf diese über.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120838Im RIS seit
27.05.2006Zuletzt aktualisiert am
26.07.2022