RS OGH 2022/5/22 6Ob115/06i, 5Ob112/10x, 5Ob65/22b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.2006
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Norm

AußStrG 2005 §45 IB

Rechtssatz

Zu den verfahrensleitenden Beschlüssen gehören auch Beschlüsse im Zusammenhang mit der Verbindung von Verfahren im Firmenbuch- bzw Verfahren außer Streitsachen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120835

Im RIS seit

23.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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