Norm
AußStrG 2005 §45 IBRechtssatz
Zu den verfahrensleitenden Beschlüssen gehören auch Beschlüsse im Zusammenhang mit der Verbindung von Verfahren im Firmenbuch- bzw Verfahren außer Streitsachen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120835Im RIS seit
23.06.2006Zuletzt aktualisiert am
11.07.2022