Norm
EFZG §5Rechtssatz
Bei über das Arbeitsjahr fortdauerndem Krankenstand entsteht auch dann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 5 EFZG, wenn das Arbeitsverhältnis im alten Arbeitsjahr wirksam beendet wurde.Bei über das Arbeitsjahr fortdauerndem Krankenstand entsteht auch dann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß Paragraph 5, EFZG, wenn das Arbeitsverhältnis im alten Arbeitsjahr wirksam beendet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120867Im RIS seit
07.07.2006Zuletzt aktualisiert am
27.02.2013