Norm
ASVG §91 Abs1Rechtssatz
§ 264 Abs 5 Z 1 ASVG verweist für den Begriff des Erwerbseinkommens auf die mit dem SRÄG 1996, BGBl 1996/411, eingeführte Legaldefinition des § 91 ASVG. Darin ist der Bezug einer Betriebspension zumindest nicht explizit enthalten; er kann auch weder unter Abs 1 Z 1 noch unter Abs 1 Z 2 subsumiert werden, weil in beiden Fällen auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit abgestellt wird.Paragraph 264, Absatz 5, Ziffer eins, ASVG verweist für den Begriff des Erwerbseinkommens auf die mit dem SRÄG 1996, BGBl 1996/411, eingeführte Legaldefinition des Paragraph 91, ASVG. Darin ist der Bezug einer Betriebspension zumindest nicht explizit enthalten; er kann auch weder unter Absatz eins, Ziffer eins, noch unter Absatz eins, Ziffer 2, subsumiert werden, weil in beiden Fällen auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit abgestellt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121123Im RIS seit
16.09.2006Zuletzt aktualisiert am
17.04.2018