RS OGH 2006/8/23 13Os71/06z, 12Os145/07z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.08.2006
beobachten
merken

Norm

FinStrG §22 Abs1
FinStrG §54 Abs5
FinStrG §214
StGB §28 Abs1 Ba
StPO §259 Z3
StPO §281 Abs1 Z9 lita
7.ZPMRK Art4

Rechtssatz

Die § 259 StPO ergänzende Sonderbestimmung des § 214 FinStrG hat nach der Gesetzessystematik den Zweck, einen sonst unzulässigen Subsumtionsfreispruch in Betreff einer möglicherweise echt idealkonkurrierend begründeten, jedoch in die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde fallenden strafbaren Handlung und damit eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens durch diese zu ermöglichen, indem klargestellt wird, das der Angeklagte wegen dieses Aspekts ein- und derselben Tat im Sinne des Art 4 des 7. ZPMRK weder verurteilt noch freigesprochen wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121145

Dokumentnummer

JJR_20060823_OGH0002_0130OS00071_06Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten