RS OGH 2006/11/28 1Ob89/06d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2006
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Norm

KO §23

Rechtssatz

Zur Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen die Kündigung durch den Masseverwalter nach § 23 KO im Fall eines Mitmietverhältnisses zulässig ist. Hier war darauf letztlich nicht einzugehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121533

Dokumentnummer

JJR_20061128_OGH0002_0010OB00089_06D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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