RS OGH 2007/2/13 4Ob246/06i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.2007
beobachten
merken

Norm

MuSchG 1990 §2 Abs2

Rechtssatz

An die Eigenart eines Geschmacksmusters von Verpackungen ist generell ein eher strenger Maßstab anzulegen. In aller Regel wird nämlich der informierte Beobachter seine Präferenzentscheidung primär an dem Erzeugnis selbst ausrichten und nicht an dessen Verpackung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121788

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten