Norm
EO §54 Abs3Rechtssatz
Ein Exekutionsantrag nach § 350 EO ist einer Verbesserung nach § 54 Abs 3 EO beziehungsweise § 54a Abs 3 Z 3 EO nicht zugänglich, wenn diese mit der Gefahr einer unzulässigen Rangverschiebung verbunden wäre.Ein Exekutionsantrag nach Paragraph 350, EO ist einer Verbesserung nach Paragraph 54, Absatz 3, EO beziehungsweise Paragraph 54 a, Absatz 3, Ziffer 3, EO nicht zugänglich, wenn diese mit der Gefahr einer unzulässigen Rangverschiebung verbunden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122491Im RIS seit
15.09.2007Zuletzt aktualisiert am
27.04.2010