RS OGH 2007/8/30 2Ob268/06k, 2Ob157/09s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.2007
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Norm

ZPO §393 Abs1
ASVG §332 A
ASVG §332 B

Rechtssatz

Die Beurteilung der Frage nach dem Fortbestand eines vom eingewendeten Quotenvorrecht betroffenen restlichen Direktanspruches des Geschädigten kann regelmäßig erst im Verfahren über die Anspruchshöhe erfolgen und bleibt diesem vorbehalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122732

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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