RS OGH 2007/9/6 15Os71/07s

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Veröffentlicht am 06.09.2007
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Norm

StGB §99 Abs1
StGB §105 Abs1
StGB §105 Abs2

Rechtssatz

Bei bloß kurzfristiger, die tatbestandliche Erheblichkeitsschwelle nicht überschreitender Anhaltung ertappter Schwarzfahrer durch Kontrollore kommt primär eine Tatbegehung im Sinne des § 105 Abs 1 StGB (und nicht § 99 Abs 1 StGB) durch die Kontrollorgane in Betracht. Solche Nötigungen können aber nach § 105 Abs 2 StGB gerechtfertigt sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122593

Dokumentnummer

JJR_20070906_OGH0002_0150OS00071_07S0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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