RS OGH 2007/9/11 1Ob115/07d, 5Ob36/16d, 8Ob112/19g

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Veröffentlicht am 11.09.2007
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Norm

ZPO §502 Abs1 HII

Rechtssatz

Ein rechtlicher Feststellungsmangel, der durch die unrichtige Abgrenzung von Tat- und Rechtsfragen hervorgerufen wurde, wirft eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung auf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122475

Im RIS seit

11.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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