RS OGH 2023/1/31 5Ob112/07t; 5Ob186/08a; 5Ob274/08t; 5Ob133/09h; 5Ob147/09t; 5Ob209/09k; 5Ob204/12d;

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Veröffentlicht am 06.11.2007
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Rechtssatz

Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung kann und muss der Verwalter auch ohne Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen eigenständig setzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122841

Im RIS seit

06.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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