Norm
UWG §1 Abs1 Z2 C8Rechtssatz
§ 2 UWG idF der UWG-Novelle 2007 enthält keine Rechtsfolgenanordnung, sondern konkretisiert die Generalklausel des § 1 Abs 1 Z 2 UWG für den Fall irreführender Geschäftspraktiken. Ist der Tatbestand des § 2 UWG erfüllt, so wird zumindest im Regelfall eine Verletzung der beruflichen Sorgfalt und eine wesentliche Beeinflussung eines Durchschnittsverbrauchers iSv § 1 Abs 1 Z 2 UWG vorliegen.Paragraph 2, UWG in der Fassung der UWG-Novelle 2007 enthält keine Rechtsfolgenanordnung, sondern konkretisiert die Generalklausel des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, UWG für den Fall irreführender Geschäftspraktiken. Ist der Tatbestand des Paragraph 2, UWG erfüllt, so wird zumindest im Regelfall eine Verletzung der beruflichen Sorgfalt und eine wesentliche Beeinflussung eines Durchschnittsverbrauchers iSv Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, UWG vorliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123291Im RIS seit
08.05.2008Zuletzt aktualisiert am
14.01.2014