RS OGH 2008/4/28 2Ob78/08x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2008
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Norm

ABGB §881 IA
ABGB §1295 IId1
ABGB §1295 IId2
ABGB §1313a I

Rechtssatz

Bei einer bestellten und viele Jahre gepflogenen Hauszustellung einer Tageszeitung hat der diesen Zeitungszustelldienst in Anspruch nehmende Hauseigentümer, wenn eine gefährliche Stelle im Zugangsbereich, etwa Schneefall, Glätte und Eis in Verbindung mit Abschüssigkeit, besteht, auch die (vertragliche) Pflicht, zur Vermeidung einer Schädigung des Zustellers in seiner körperlichen Integrität (§ 1325 ABGB) entsprechende Säuberungs- und Räumungspflichten wahrzunehmen oder dafür Sorge zu tragen, dass dem Zeitungsausträger zur Abgabe und Ablage des ausgelieferten Mediums ein offener Briefkasten oder eine Zeitungsrolle, wie sie standardmäßig angeboten und verwendet werden, zur Verfügung steht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Zeitungsausträger, Zeitungszusteller, Verkehrssicherungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123494

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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