RS OGH 2020/1/28 2Ob79/08v, 7Ob27/13s, 4Ob229/19h

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Veröffentlicht am 29.05.2008
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Rechtssatz

Im Gegensatz zur Miteigentumsvermutung des § 854 ABGB wird nach § 857 ABGB das Alleineigentum in jenen Fällen vermutet, in denen der Verlauf und die Gestaltung der Grenzeinrichtung darauf hinweisen.Im Gegensatz zur Miteigentumsvermutung des Paragraph 854, ABGB wird nach Paragraph 857, ABGB das Alleineigentum in jenen Fällen vermutet, in denen der Verlauf und die Gestaltung der Grenzeinrichtung darauf hinweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123730

Im RIS seit

28.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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