Rechtssatz
Im Gegensatz zur Miteigentumsvermutung des § 854 ABGB wird nach § 857 ABGB das Alleineigentum in jenen Fällen vermutet, in denen der Verlauf und die Gestaltung der Grenzeinrichtung darauf hinweisen.Im Gegensatz zur Miteigentumsvermutung des Paragraph 854, ABGB wird nach Paragraph 857, ABGB das Alleineigentum in jenen Fällen vermutet, in denen der Verlauf und die Gestaltung der Grenzeinrichtung darauf hinweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123730Im RIS seit
28.06.2008Zuletzt aktualisiert am
20.05.2020