RS OGH 2008/8/26 14Os94/08t, 14Os57/09b, 11Os67/10b, 12Os81/11w, 12Os160/11p, 12Os11/12b, 12Os89/12y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.08.2008
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Norm

SMG §28 B
SMG §28a

Rechtssatz

Nunmehr wurde durch § 27 Abs 1 Z 2 beziehungsweise § 28 Abs 1 zweiter Satz SMG idgF der Anbau (auch) von Cannabispflanzen zum Zweck der Suchtgiftgewinnung gesondert unter Strafe und damit klargestellt, dass der Anbau nicht mehr als Versuchsbeginn des Erzeugens anzusehen ist. Gilt nämlich als „Anbau" etwa das „Aussetzen", „Anpflanzen", „Aufziehen", „Züchten" oder das „Kultivieren" von Suchtgiftpflanzen, aus denen erst nach Erlangung der Erntereife Suchtgift gewonnen werden kann, bedarf es zur Beurteilung des Tatgeschehens als (versuchte) „Erzeugung" im Sinn des § 28a Abs 1 erster Fall SMG nunmehr einer im Hinblick auf die „Gewinnung" von Suchtgift ausführungsnahen, im Falle von Cannabispflanzen also einer nach den Vorstellungen des Täters der Trennung der Cannabisblüten und des Cannabisharzes von Blättern und Stängeln, mit anderen Worten dem Abschneiden der Pflanzen unmittelbar vorangehenden Handlung.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 94/08t
    Entscheidungstext OGH 26.08.2008 14 Os 94/08t
  • 14 Os 57/09b
    Entscheidungstext OGH 21.07.2009 14 Os 57/09b
    Beisatz: Das Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 erster Fall SMG ist mit einer im Hinblick auf die „Gewinnung" von Suchtgift ausführungsnahen, im Falle von Cannabispflanzen also einer nach den Vorstellungen des Täters der Trennung der Cannabisblüten und des Cannabisharzes von Blättern und Stängeln, maW dem Abschneiden der Pflanzen unmittelbar vorangehenden Handlung, versucht (und mit dem - hier aktuellen - gelungenen Abernten der Pflanzen vollendet). (T1)
  • 11 Os 67/10b
    Entscheidungstext OGH 22.06.2010 11 Os 67/10b
    Vgl auch
  • 12 Os 81/11w
    Entscheidungstext OGH 20.09.2011 12 Os 81/11w
    Vgl auch
  • 12 Os 160/11p
    Entscheidungstext OGH 20.12.2011 12 Os 160/11p
    Vgl auch; Beisatz: Das Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 erster Fall SMG ist mit dem Abernten der Cannabispflanzen verwirklicht. (T2)
  • 12 Os 11/12b
    Entscheidungstext OGH 28.02.2012 12 Os 11/12b
    nur: Im Übrigen stellt § 27 Abs 1 Z 2 SMG den Anbau (auch) von Cannabispflanzen zum Zweck der Suchtgiftgewinnung gesondert unter Strafe. Damit wird klargestellt, dass die Anpflanzung nicht (mehr) als Versuchsbeginn des Erzeugens anzusehen ist. (T3)
  • 12 Os 89/12y
    Entscheidungstext OGH 28.08.2012 12 Os 89/12y
    Vgl auch; Vgl auch Beis wie T2
  • 15 Os 116/12s
    Entscheidungstext OGH 21.11.2012 15 Os 116/12s
    Beis wie T1
  • 12 Os 148/12z
    Entscheidungstext OGH 13.12.2012 12 Os 148/12z
    Vgl auch; Beis wie T2
  • 15 Os 22/13v
    Entscheidungstext OGH 26.06.2013 15 Os 22/13v
    Vgl
  • 15 Os 174/13x
    Entscheidungstext OGH 19.02.2014 15 Os 174/13x
    Auch; Beis wie T2
  • 14 Os 109/14g
    Entscheidungstext OGH 28.10.2014 14 Os 109/14g
    Auch
  • 15 Os 21/15z
    Entscheidungstext OGH 16.03.2015 15 Os 21/15z
    Auch; Das Suchtgift Cathinon und der psychotrope Stoff Cathin sind bereits mit dem Abernten (= mechanische Trennung der Zweigspitzen und Blätter von der lebenden Kath?Pflanze) als erzeugt (gewonnen) iSd § 27 Abs 1 Z 1, § 28a Abs 1, § 30 Abs 1, § 31a Abs 1 SMG anzusehen, sodass sie in dieser Gestalt Gegenstand der weiteren Begehungsformen der genannten strafbaren Handlungen sein können. (T4)
  • 12 Os 46/16f
    Entscheidungstext OGH 18.08.2016 12 Os 46/16f
    Auch
  • 15 Os 76/16i
    Entscheidungstext OGH 07.09.2016 15 Os 76/16i
    Auch; Beisatz: Hat nach dem konkreten Tatplan die versuchte Erzeugung in Bezug auf alle blühenden Cannabispflanzen bereits begonnen, ändert der Umstand, dass die zur Erzeugung erforderliche Manipulation sich aufgrund ihres Umfangs über mehrere Tage oder Wochen hinziehen sollte, daran nichts und bewirkt auch keine Teilung in Einzelakte. (T5)
  • 12 Os 32/19a
    Entscheidungstext OGH 15.10.2019 12 Os 32/19a
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124029

Im RIS seit

25.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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