RS OGH 2026/1/28 1Ob275/07h; 9ObA18/09a; 8ObA11/11t; 3Ob114/13f; 8Ob159/25b

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Veröffentlicht am 30.09.2008
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Norm

HVertrG §24 Abs3 Z1

Rechtssatz

Ein begründeter Anlass zur Vertragskündigung im Sinn des § 24 Abs 3 Z 1 HVertrG ist nur gegeben, wenn das - selbst vertragsmäßig gedeckte - Verhalten des Unternehmers den Handelsvertreter - hier Tankstellenpächter - in eine Lage bringt, in der ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses über den nächsten ordentlichen Kündigungstermin hinaus nicht mehr zugemutet werden kann. Dies liegt etwa dann vor, wenn der Handelsvertreter eine nicht unerhebliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Position zu gewärtigen hätte.Ein begründeter Anlass zur Vertragskündigung im Sinn des Paragraph 24, Absatz 3, Ziffer eins, HVertrG ist nur gegeben, wenn das - selbst vertragsmäßig gedeckte - Verhalten des Unternehmers den Handelsvertreter - hier Tankstellenpächter - in eine Lage bringt, in der ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses über den nächsten ordentlichen Kündigungstermin hinaus nicht mehr zugemutet werden kann. Dies liegt etwa dann vor, wenn der Handelsvertreter eine nicht unerhebliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Position zu gewärtigen hätte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124099

Im RIS seit

30.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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