RS OGH 2008/9/30 1Ob275/07h, 9ObA18/09a, 8ObA11/11t, 3Ob114/13f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.2008
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Norm

HVertrG §24 Abs3 Z1

Rechtssatz

Ein begründeter Anlass zur Vertragskündigung im Sinn des § 24 Abs 3 Z 1 HVertrG ist nur gegeben, wenn das - selbst vertragsmäßig gedeckte - Verhalten des Unternehmers den Handelsvertreter - hier Tankstellenpächter - in eine Lage bringt, in der ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses über den nächsten ordentlichen Kündigungstermin hinaus nicht mehr zugemutet werden kann. Dies liegt etwa dann vor, wenn der Handelsvertreter eine nicht unerhebliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Position zu gewärtigen hätte.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 275/07h
    Entscheidungstext OGH 30.09.2008 1 Ob 275/07h
  • 9 ObA 18/09a
    Entscheidungstext OGH 29.04.2009 9 ObA 18/09a
    Vgl auch; Beisatz: Erforderlich aber auch ausreichend ist, dass dadurch eine für den Handelsvertreter nach Treu und Glauben nicht mehr hinnehmbare Situation geschaffen wird. (T1); Veröff: SZ 2009/61
  • 8 ObA 11/11t
    Entscheidungstext OGH 22.02.2011 8 ObA 11/11t
    Auch
  • 3 Ob 114/13f
    Entscheidungstext OGH 21.08.2013 3 Ob 114/13f

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124099

Im RIS seit

30.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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