RS OGH 2008/10/21 5Ob176/08f, 5Ob45/09t, 5Ob153/09z, 5Ob35/14d, 5Ob116/14s

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Veröffentlicht am 21.10.2008
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Norm

GBG §86

Rechtssatz

Weder durch die Tatsache, dass begehrte Eintragungen nicht durch ein- und dieselbe Urkunde begründet sind, noch dadurch, dass Eintragungen in mehreren Grundbuchseinlagen erfolgen sollen oder in einer Einlage mehrere Eintragungen vorzunehmen sind, wird per se ein Verstoß gegen das Kumulierungsverbot bewirkt. Nur wenn Unübersichtlichkeit und Fehleranfälligkeit im Vergleich zur gleichzeitigen Einbringung mehrerer Gesuche die Erledigung erschweren, ist die Verbindung mehrerer Begehren in einem Gesuch abzulehnen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 176/08f
    Entscheidungstext OGH 21.10.2008 5 Ob 176/08f
    Veröff: SZ 2008/156
  • 5 Ob 45/09t
    Entscheidungstext OGH 28.04.2009 5 Ob 45/09t
    Vgl aber; Beisatz: Die von der Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit der Kumulierung gewonnenen Grundsätze lassen nicht den Schluss zu, dass Gesuche verschiedener Personen, die auf verschiedenen Urkunden beruhen und unterschiedliche Liegenschaftsteile betreffen, miteinander in einem Grundbuchsantrag verbunden werden dürfen. Solche Gesuche enthalten voneinander völlig unabhängige Rechtsschutzanträge iSd §§ 76, 83, und 96 GBG deren getrennte Behandlung idR der Rechtsklarheit dient. (T1);
    Bem: Hier: Kein Zusammenhang von Rechten, Berechtigten und Liegenschaften, sondern zwei völlig selbstständige Kaufverträge verschiedener Käufer über unterschiedliche Liegenschaftsteile samt selbstständigen, von einander unabhängigen Rechten und Verpflichtungen. (T2)
  • 5 Ob 153/09z
    Entscheidungstext OGH 24.11.2009 5 Ob 153/09z
    Vgl auch; Veröff: SZ 2009/155
  • 5 Ob 35/14d
    Entscheidungstext OGH 13.03.2014 5 Ob 35/14d
    nur: Nur wenn Unübersichtlichkeit und Fehleranfälligkeit im Vergleich zur gleichzeitigen Einbringung mehrerer Gesuche die Erledigung erschweren, ist grundsätzlich die Verbindung mehrerer Begehren in einem Gesuch abzulehnen.(T3); Veröff: SZ 2014/24
  • 5 Ob 116/14s
    Entscheidungstext OGH 25.07.2014 5 Ob 116/14s
    Auch; Beisatz: Hier: § 2 Abs 1 LiegTeilG, wobei die Alleineigentümerin einer Liegenschaft mehrere entsprechend einem Vermessungsplan (§ 1 Abs 1 Z 1 LiegTeilG) abzutrennende Grundstücksteile in zwei Kaufverträgen an unterschiedliche Käufer veräußerte. (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124332

Im RIS seit

20.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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