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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §5 Abs1;Rechtssatz
Selbst wenn der Fremde entsprechend der Vorschrift des § 5 Abs 1 AsylG zum Zeitpunkt der Erlassung des das befristete Aufenthaltsverbot normierenden Bescheides zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt gewesen wäre, wäre für den Fremden nichts gewonnen, weil dieser Umstand der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nicht entgegenstünde, wobei dem Fremden in diesem Fall ohnedies die Rechtswohltat des zweiten Halbsatzes des § 5 Abs 2 AsylG zugute käme
(Hinweis E 28.10.1991, 91/19/0240).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190300.X03Im RIS seit
16.12.1991