RS Vwgh 1992/5/11 92/18/0144

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Veröffentlicht am 11.05.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §5 Abs1;
AsylG 1968 §5 Abs2;
FrPolG 1954 §3 idF 1987/575;
FrPolG 1954 §4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/16 91/19/0300 3

Stammrechtssatz

Selbst wenn der Fremde entsprechend der Vorschrift des § 5 Abs 1 AsylG zum Zeitpunkt der Erlassung des das befristete Aufenthaltsverbot normierenden Bescheides zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt gewesen wäre, wäre für den Fremden nichts gewonnen, weil dieser Umstand der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nicht entgegenstünde, wobei dem Fremden in diesem Fall ohnedies die Rechtswohltat des zweiten Halbsatzes des § 5 Abs 2 AsylG zugute käme

(Hinweis E 28.10.1991, 91/19/0240).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180144.X01

Im RIS seit

11.05.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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