RS Vwgh 1993/11/30 90/08/0108

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Veröffentlicht am 30.11.1993
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;
BSVG §3 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Unfallversicherungspflicht der iSd § 2 Abs 1 Z 1 BSVG in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen nach § 3 BSVG knüpft - verbal - nicht an das Eigentum an den landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Flächen, auf denen ein Betrieb oder mehrere Betriebe geführt werden, sondern daran an, wer den Betrieb oder die Betriebe auf seine Rechnung und Gefahr führt oder auf wessen Rechnung und Gefahr der Betrieb oder die Betriebe geführt wird bzw werden. Trifft dies auf mehrere Personen zu, so liegt eine Betriebsführung auf gemeinsame Rechnung und Gefahr dieser Personen vor (Hinweis E 18.6.1991, 90/08/0197).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990080108.X02

Im RIS seit

05.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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