RS Vwgh 1995/4/25 93/08/0285

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1995
beobachten
merken

Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/25 94/08/0001 4

Stammrechtssatz

Für die Frage, ob ein landwirtschaftlicher (forstwirtschaftlicher) Betrieb auf Rechnung und Gefahr des Anspruchswerbers geführt wird, ist - so wie für die Versicherungspflicht nach § 2 Abs 1 Z 1 BSVG (Hinweis E 18.6.1991, 90/08/0197) - maßgeblich, ob der Anspruchswerber aus der Betriebsführung im Außenverhältnis (also im Verhältnis zu Dritten) berechtigt und verpflichtet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993080285.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten