Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/06/21 94/20/0097 1Stammrechtssatz
Bei dem vom Asylwerber (hier: türkischer Staatsangehöriger kurdischer Nationalität) angeführten Gründen, auf die er seinen Asylantrag gestützt hat, handelt es sich um Maßnahmen staatlicher Organe, die deswegen gegen ihn gesetzt wurden, um ihn zur Übernahme der Funktion eines Dorfwächters bzw Dorfmilizionärs zu bewegen. Es handelt sich also um die unter Ausübung polizeilicher Gewalt an den Asylwerber gerichtete Aufforderung, eine öffentliche Funktion im Dienste der Staatsgewalt zu übernehmen. Die Verweigerung der Zusammenarbeit mit der Polizei bzw der Übernahme einer derartigen Funktion wie auch die allenfalls daraus erwachsenden weiteren Folgen können keinem der Gründe des § 1 Z 1 AsylG 1991 untergeordnet werden (Hinweis E 8.7.1993, 92/01/1038, und 16.12.1993, 93/01/0230).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200222.X01Im RIS seit
20.11.2000