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41 Innere AngelegenheitenLeitsatz
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch die Abweisung von Anträgen auf Verlängerung bereits abgelaufener Sichtvermerke aufgrund der Annahme der Notwendigkeit der Antragstellung vom Ausland aus; kein Eingehen auf die persönlichen Verhältnisse der Antragsteller; verfassungskonforme Auslegung hinsichtlich der Zulässigkeit einer Antragstellung vom Inland aus in bestimmten Fällen gebotenRechtssatz
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Abweisung von Anträgen auf Verlängerung bereits abgelaufener Sichtvermerke aufgrund der Annahme der Notwendigkeit der Antragstellung vom Ausland aus; Hinweis auf E v 16.06.95, B1611/94 ua.
Hier: Obsorgeberechtigte Mutter und drei ihrer minderjährigen Kinder; Abweisung der Anträge der Kinder unter Hinweis auf Abweisung des Antrags der Mutter; nach Aufhebung des an die Mutter adressierten Bescheides Wegfall der tragenden Begründung der an die Kinder adressierten Bescheide.
Selbe rechtliche Begründung: E v 26.09.95, B1836/94 (10-tägige Fristversäumnis); E v 11.10.95, B2748/94 (Nigerianer; Fristversäumnis 1/2 Jahr); E v 11.10.95, B2564/94 (mehr als 10-jähriger Aufenthalt); E v 11.10.95, B1430/95 (28 Jahre Aufenthalt); E v 11.10.95, B1529/95 (Antragsteller hier geboren); E v 13.12.95, B1264/95 (mj Bfin, Eltern und Bruder aufenthaltsberechtigt); E v 13.12.95, B325/95 ua (22 Jahre Aufenthalt, kurze Fristversäumnis, kein Eingehen auf persönliche Verhältnisse); weiters E v 25.09.95, B2529/94 ua, B1635/95 ua, B1161/95, B1759/95, E v 11.10.95, B2619/94, B1915/95, B2050/94, B865/95.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Aufenthaltsrecht, Privat- und FamilienlebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B2495.1994Dokumentnummer
JFR_10048989_94B02495_01