RS Vwgh 1997/6/26 94/11/0340

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1997
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
20/03 Sachwalterschaft
40/01 Verwaltungsverfahren
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

AVG §67a Abs1 Z2;
B-VG Art129a Abs1 Z2;
SPG 1991 §46;
SPG 1991 §88 Abs1;
UbG §10;
UbG §11;
UbG §18;
UbG §8;
UbG §9;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/28 93/11/0035 2

Stammrechtssatz

Bei der Aufnahme einer Person ohne Verlangen in eine Anstalt (§ 10, § 11 UbG) obliegt gemäß § 18 UbG die Zulässigkeit der "Unterbringung des Kranken" in der Anstalt nicht den unabhängigen Verwaltungssenaten, sondern den Gerichten. Die Überprüfung der der Anhaltung in der Anstalt vorangegangenen polizeilichen Zwangsmaßnahmen (zwangsweise Verbringung zu einem Arzt und in die Krankenanstalt gem § 8 und § 9 UbG) fällt jedenfalls in die Zuständigkeit der unabhängigen Verwaltungssenate. Nunmehr sieht das SPG 1991 ausdrücklich die Bekämpfbarkeit dieser Akte vor den unabhängigen Verwaltungssenaten vor (§ 88 Abs 1 iVm § 46 SPG 1991).

Schlagworte

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994110340.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten