RS Vwgh 1997/11/5 96/21/1086

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Veröffentlicht am 05.11.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §7 Abs3;
AsylG 1991 §9;
FrG 1993 §82 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Hat der Fremde während des anhängigen Asylverfahrens das Bundesgebiet verlassen und kehrt er in dieses wieder zurück, so führt dieser Umstand nach § 7 Abs 3 AsylG 1991 nicht zum Erlöschen der vorläufigen Aufenthaltsberechtigung. Gem § 9 AsylG 1991 findet § 82 FrG 1993 auf Asylwerber, die eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung gem § 7 AsylG 1991 haben, keine Anwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996211086.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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