RS Vwgh 1997/11/6 96/20/0553

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Veröffentlicht am 06.11.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

AVG §52;
WaffG 1986 §12 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/11/06 96/20/0543 3

Stammrechtssatz

Ob Tatsachen iSd § 12 Abs 1 WaffG vorliegen, ist eine Rechtsfrage, die nicht von einem Sachverständigen zu beantworten ist.

Schlagworte

Sachverständiger Entfall der Beiziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996200553.X01

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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