RS Vwgh 1997/11/6 95/20/0682

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.1997
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

AVG §52;
WaffG 1986 §12 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/11/06 96/20/0543 3 (hier: Rückfallswahrscheinlichkeit eines Alkoholgefährdeten nach zwei ambulanten Behandlungen).

Stammrechtssatz

Ob Tatsachen iSd § 12 Abs 1 WaffG vorliegen, ist eine Rechtsfrage, die nicht von einem Sachverständigen zu beantworten ist.

Schlagworte

Sachverständiger Entfall der Beiziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995200682.X01

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten