RS Vwgh 1999/5/26 99/12/0053

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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Index

63/07 Personalvertretung

Norm

PVG 1967 §20 Abs14;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/12/0093

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/02/17 96/12/0178 1

Stammrechtssatz

Unter Wahlergebnis im Sinne des § 20 Abs 14 PVG ist grundsätzlich nur die Mandatsverteilung und die Zuweisung der Mandate auf die Kandidaten, nicht aber auch die Feststellung der Anzahl der für eine Wählergruppe abgegebenen Stimmen zu verstehen (Hinweis E 12.9.1984, 84/09/0099, VwSlg 11512 A/1984, und E 26.9.1984, 84/09/0101, VwSlg 11533 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999120053.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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