RS Vwgh 2000/1/18 99/11/0316

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Veröffentlicht am 18.01.2000
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/11/10 98/11/0120 2 (erster Satz)

Stammrechtssatz

Im § 26 Abs. 5 FSG 1997 idF 1998/I/002 ist nur die bescheidmäßige Aufforderung zur Beibringung von Gutachten vorgesehen , nicht aber die Aufforderung sich ärztlich untersuchen zu lassen. Insofern unterscheidet sich § 26 Abs 5 FSG 1997 idF BGBl 1998/I/002 von § 75 Abs 2 KFG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999110316.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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