RS Vwgh 2000/10/18 99/08/0116

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.2000
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs2;

Rechtssatz

Die - grundsätzlich gebotene - amtswegige Prüfung des Sachverhalts unter dem Gesichtspunkt des § 10 Abs 2 AlVG hat die Erörterung mit dem Arbeitslosen zu umfassen und sich auf die Gründe zu beziehen, die der Arbeitslose bekannt gibt oder für die es sonstige Hinweise in den Akten gibt. Fehlt es an Anhaltspunkten für allenfalls berücksichtigungswürdige Gründe, so führt auch der Verstoß gegen die Verpflichtung zur Anhörung des Regionalbeirates nicht zur Aufhebung des Bescheides (vgl zu diesen Gesichtspunkten etwa die

E 19.6.1990, 90/08/0084, VwSlg 13227 A/1990,

E 16.10.1990, 89/08/0141, VwSlg 13286 A/1990,

E 4.7.1995, 95/08/0159, E 21.9.1999, 96/08/0256, und

E 29.3.2000, 98/08/0226).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999080116.X03

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten