RS Vwgh 2001/1/25 2000/20/0153

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.2001
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §12 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage, ob Tatsachen iSd § 12 Abs 1 WaffG 1996 vorliegen, ist eine Rechtsfrage, die nicht von einem Sachverständigen zu beantworten ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 6. November 1997, Zl. 96/20/0543). Der Sachverständige kann lediglich bei der Ermittlung dieser Tatsachen behilflich sein. Ob diese vorliegen und unter die genannte Bestimmung zu subsumieren sind, oder deren Voraussetzungen nicht erfüllen, ist eine im Rahmen der rechtlichen Beurteilung von der Behörde vorzunehmende Wertungsfrage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000200153.X02

Im RIS seit

24.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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