RS Vwgh 2001/12/19 98/12/0139

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2001
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §51 Abs1;
BDG 1979 §51 Abs2;
GehG 1956 §13 Abs3 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/12/0028

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der Beamte betreffend die Frage, ob er noch immer dienstunfähig sei, vor dem Hintergrund des Beschwerdefalles keinesfalls mehr auf die Richtigkeit der von ihm vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen und somit auf das Vorliegen einer Rechtfertigung für die Dienstverhinderung vertrauen konnte, sodass seine allenfalls vorhandene subjektive Einschätzung über das Vorliegen einer seine Dienstunfähigkeit bewirkenden Krankheit auch keinen "ausreichenden Entschuldigungsgrund" im Sinn des § 13 Abs. 3 Z. 2 GehG 1956 herstellen konnte (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 2. Mai 2001, Zl. 95/12/0260).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998120139.X16

Im RIS seit

03.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten