RS Vwgh 2004/1/21 2002/01/0296

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Veröffentlicht am 21.01.2004
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art130 Abs2;
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
StbG 1985 §10 Abs1;
StbG 1985 §11;

Rechtssatz

Wie die ErläutRV zur Staatsbürgerschafts-Novelle 1998 (vgl. 1283 BlgNR XX. GP 5 und 9) festhalten, sollte - u.a. durch die Neufassung des § 11 StbG 1985 - die Integration des Fremden als das für die Verleihung der Staatsbürgerschaft maßgebliche Kriterium verankert werden, sodass die Staatsbürgerschaftsbehörde bei ihrer Entscheidung vor allem die Integration des Fremden und deren Ausmaß zu beachten hat (Hinweis: E 9.9.2003, Zl. 2002/01/0026, und Zl. 2002/01/0459, mwN). Indem die belangte Behörde die Grundlagen der Ermessensübung in Bezug auf das vor allem zu berücksichtigende Ausmaß der Integration des Beschwerdeführers nicht ermittelt hat, liegt dem angefochtenen Bescheid eine mangelhafte Ermessensübung zugrunde.

Schlagworte

Ermessen besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002010296.X03

Im RIS seit

16.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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