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24/01 StrafgesetzbuchRechtssatz
Da die täuschungsbedingte Gewährung und Auszahlung von Sozialleistungen insoweit einen (nach § 146 StGB tatbestandsmäßigen) Schaden begründet, als die materiellen Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (vgl. RIS-Justiz RS0133929), stellt ein derartiges Fehlverhalten ein besonders gewichtiges Indiz für eine negative Prognose über das zukünftige Wohlverhalten eines Verleihungswerbers dar.Da die täuschungsbedingte Gewährung und Auszahlung von Sozialleistungen insoweit einen (nach Paragraph 146, StGB tatbestandsmäßigen) Schaden begründet, als die materiellen Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind vergleiche RIS-Justiz RS0133929), stellt ein derartiges Fehlverhalten ein besonders gewichtiges Indiz für eine negative Prognose über das zukünftige Wohlverhalten eines Verleihungswerbers dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026010091.L06Im RIS seit
27.08.2026Zuletzt aktualisiert am
27.08.2026