RS Vwgh 2005/1/19 2000/13/0176

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Veröffentlicht am 19.01.2005
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22;

Beachte

Besprechung in:Taxlex Nr 5/2005, S 280 - 283; SWI 6/2006, S 273-285;

Rechtssatz

Dass im Falle "formalrechtlich anknüpfender Abgabenvorschriften" eine Anwendung des § 22 BAO nicht in Betracht komme, ergibt sich aus dem hg. Erkenntnis vom 15. Juni 1993, 91/14/0253, nicht und stellt eine Rechtsansicht dar, welcher der Verwaltungsgerichtshof zumal in jüngster Zeit bereits wiederholt ausdrücklich entgegen getreten ist (siehe neben den hg. Erkenntnissen vom 9. Dezember 2004, 2002/14/0074, vom 24. Juni 2003, 97/14/0060, und vom 2. August 2000, 98/13/0152, VwSlg 7531 F/2000, etwa auch das hg. Erkenntnis vom 14. Jänner 2003, 97/14/0042, 0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2000130176.X04

Im RIS seit

01.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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