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64 Besonderes Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art83 Abs2Leitsatz
Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung der Berufung einer Mitbewerberin um die Leiterstelle einer Hauptschule; Parteistellung der in einen verbindlichen Besetzungsvorschlag aufgenommenen BewerberRechtssatz
Kein Abgehen von der Vorjudikatur trotz Änderung der maßgebenden Bestimmungen des §26 LDG 1984 mit BGBl I 53/2007, da §26 Abs7 LDG 1984 - ebenso wie die Vorgängerbestimmung des §26 Abs8 LDG 1984 idF vor Inkrafttreten der hier anzuwendendenKein Abgehen von der Vorjudikatur trotz Änderung der maßgebenden Bestimmungen des §26 LDG 1984 mit Bundesgesetzblatt Teil eins, 53 aus 2007,, da §26 Abs7 LDG 1984 - ebenso wie die Vorgängerbestimmung des §26 Abs8 LDG 1984 in der Fassung vor Inkrafttreten der hier anzuwendenden
Rechtslage - anordnet, dass die "Leiterstelle ... nur einem in
den Besetzungsvorschlag ... aufgenommenen Bewerber verliehen
werden" kann und daher weiterhin die Verleihung einer Leiterstelle die Aufnahme in einen - verbindlichen - Besetzungsvorschlag voraussetzt.
Ebenso unter Hinweis auf die vorliegende Entscheidung: B501/10 und B508/10 vom selben Tag, sowie B1345/11, E v 28.02.12.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Lehrer, Landeslehrer, Parteistellung Dienstrecht, Dienstrechtsverfahren, BesetzungsvorschlagEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:B1439.2009Zuletzt aktualisiert am
05.04.2012