RS Vfgh 2012/2/27 U1010/11 - U545/11, U619/11, U1717/11, U1776/11, U2516/11

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Veröffentlicht am 27.02.2012
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Norm

BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1
AsylG 1997 §7, §8
AsylG 2005 §3, §8, §10
AVG §60, §67

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch eine Entscheidung des Asylgerichtshofes; kein ausreichendes Ermittlungsverfahren, keine Auseinandersetzung mit dem Beschwerdevorbringen bzw keine eigene Begründung in der Entscheidung des Asylgerichtshofes

Rechtssatz

Aufhebung der Entscheidung hins der Feststellung der Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in die Volksrepublik China und der verfügten Ausweisung.

Keine Aussage des AsylGH darüber, ob er die Behauptung der Beschwerdeführerin, Mutter dreier Kinder zu sein, als zutreffend erachtet oder nicht. Dem Vorbringen der Einschreiterin wurde lediglich hins diverser Sachverhaltsdetails (Tag der geplanten Abholung zur Zwangssterilisation, Geldstrafe tatsächlich verhängt oder nur angedroht, Höhe der Schlepperkosten) die Glaubwürdigkeit abgesprochen.

Keine ausreichende Darstellung der Beweiswürdigung und rechtlichen Beurteilung hins der allfälligen Annahme, die Beschwerdeführerin sei nicht Mutter dreier Kinder.

Im Übrigen Ablehnung der Beschwerdebehandlung.

U1776/11, E v 05.03.12: keine substantiierte Begründung der Unglaubwürdigkeit des Vorbringens des Beschwerdeführers (Staatsangehöriger Nigerias) hins seiner Homosexualität.

U2516/11, E v 05.03.12: kein ausreichendes Ermittlungsverfahren zur Frage, inwieweit speziell dem Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen der kurdischen Volksgruppe, der 1993 festgenommen und über 16 Jahre als verurteilter PKK-Kämpfer inhaftiert wurde, im Falle eines drohenden Strafverfahrens wegen Wehrdienstverweigerung bzw bei Ableistung seines Militärdienstes womöglich Verfolgungshandlungen asylrelevanter Eingriffsintensität drohen.

U545/11, E v 07.03.12: kein Begründungswert der eine andere nigerianischen Asylwerberin betreffenden Ausführungen.

U619/11, E v 07.03.12, und U1717/11, E v 14.03.12: keine ausreichende Darstellung von Sachverhalt, Beweiswürdigung und rechtlicher Beurteilung; keine Wiedergabe des Fluchtvorbringens.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Asylrecht, Ausweisung, Ermittlungsverfahren, Bescheidbegründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2012:U1010.2011

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2012
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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