RS Vwgh 2007/7/24 2006/14/0052

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Veröffentlicht am 24.07.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften (vgl. zB E 3. August 2004, 99/13/0252, mwN), wobei dies nicht nur für den Fall eines Alleingesellschafters gilt (vgl. beispielsweise E 31. März 2004, 2004/13/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006140052.X01

Im RIS seit

13.08.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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