Autorenprofil

Guenther Niemetz

Obmann eines Sportvereins
  • 0,0 bei 0 Bewertungen
Mitglied seit 06.02.10
Benutzer
Zuletzt Online am 06.02.10

0 Gesetzessammlungen


Es wurden noch keine Gesetzessammlungen veröffentlicht.

0 Gesetzeskommentare


Es wurden noch keine Gesetzeskommentare verfasst.

0 Beiträge im Forum


Es wurden noch keine Beiträge im Forum verfasst.

2 Diskussionsbeiträge


Frage zu: § 4 VerG

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

 Günther Niemetz Im § 4 VerG. Abs. (2) ist als Sitz der Ort zu bestimmen, an dem der Verein seine tatsächliche Hauptverwaltung hat.Wenn sich nun auf dem Vereinsgelände seine ganzen Werkzeuge zur Erhaltung des Vereinsgeländes, sowie ein Büroraum samt Mobiltelefon, die Energieversorgung samt Archiv... mehr lesen...

§ 4 VerG | 2293 Aufrufe | Verfasst am 06.02.10

Frage zu: § 18 UGB

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

Im § 4 VerG. Abs. (2) ist als Sitz der Ort zu bestimmen, an dem der Verein seine tatsächliche Hauptverwaltung hat.Wenn sich nun auf dem Vereinsgelände seine ganzen Werkzeuge zur Erhaltung des Vereinsgeländes, sowie ein Büroraum samt Mobiltelefon, die Energieversorgung samt Archiv der Vereinsunter... mehr lesen...

§ 18 UGB | 1979 Aufrufe | Verfasst am 06.02.10

Gesetzesbibliothek Meine Gesetze Gesetzeskommentare Forum Recht Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten