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Guenther Niemetz

Obmann eines Sportvereins
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Zuletzt Online am 06.02.10

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2 Diskussionsbeiträge


Frage zu: § 4 VerG

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 Günther Niemetz Im § 4 VerG. Abs. (2) ist als Sitz der Ort zu bestimmen, an dem der Verein seine tatsächliche Hauptverwaltung hat.Wenn sich nun auf dem Vereinsgelände seine ganzen Werkzeuge zur Erhaltung des Vereinsgeländes, sowie ein Büroraum samt Mobiltelefon, die Energieversorgung samt Archiv... mehr lesen...

§ 4 VerG | 2438 Aufrufe | Verfasst am 06.02.10

Frage zu: § 18 UGB

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Im § 4 VerG. Abs. (2) ist als Sitz der Ort zu bestimmen, an dem der Verein seine tatsächliche Hauptverwaltung hat.Wenn sich nun auf dem Vereinsgelände seine ganzen Werkzeuge zur Erhaltung des Vereinsgeländes, sowie ein Büroraum samt Mobiltelefon, die Energieversorgung samt Archiv der Vereinsunter... mehr lesen...

§ 18 UGB | 2079 Aufrufe | Verfasst am 06.02.10

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