§ 769 ABGB Allgemeines

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.04.2024

Enterbung ist die gänzliche oder teilweise Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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