Begründung: Die Streitteile sind die leiblichen Töchter des am 14. November 1997 verstorbenen Erblassers. Miteigentümer einer Liegenschaft (mit einem darauf vom Erblasser errichteten und eingerichteten Wochenendhaus) waren ursprünglich die Streitteile zu je 3/16 und ihr Vater (in der Folge Erblasser) zu 10/16. In seinem Testament vom 14. September 1995 berief der Erblasser die Beklagte zur Alleinerbin, setzte die Klägerin auf den Pflichtteil und führte dazu aus, die Erbseinsetzung... mehr lesen...