§ 4 StGB Keine Strafe ohne Schuld

StGB - Strafgesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Strafbar ist nur, wer schuldhaft handelt.

In Kraft seit 01.01.1975 bis 31.12.9999
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1 Kommentar zu § 4 StGB


Kommentar zum § 4 StGB von lexlegis

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Schuld ist die Vorwerfbarkeit der Tat. Der Vorsatz (§ 5 StGB) ist von der Schuld klar zu trennen. Während Vorsatz die Fähigkeit einen Willen überhaupt erst bilden zu können behandelt, geht es bei der Schuld um die Fähigkeit diesen Willen nach den Normen unserer Ges... mehr lesen...

§ 4 StGB | 1. Version | 3915 Aufrufe | 24.01.17

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