§ 380 ABGB Rechtliche Erfordernisse der Erwerbung.

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigenthum erlangt werden.

In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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