§ 280 UGB Offenlegung des Konzernabschlusses

UGB - Unternehmensgesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

(Anm.: Abs. 3 und 4 aufgehoben durch BGBl. Nr. 304/1996)

In Kraft seit 01.12.2022 bis 31.12.9999
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