Entscheidungen zu § 159 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

311 Dokumente

Entscheidungen 271-300 von 311

TE OGH 1982/6/29 9Os68/82

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2.November 1947 geborene (nunmehrige) kaufmännische Angestellte Benedikt A des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z. 1 und 2 (§ 161) StGB schuldig erkannt, weil er (in Wien) als Geschäftsführer der Firma 'X TonvertriebGesmbH.', mithin als leitender Angestellter einer Schuldnerin mehrerer Gläubiger, 1./ in der Zeit von Mai 1975 bis 31. Dezember 1979 fahrlässig deren Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt hat, indem er unter... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.06.1982

TE OGH 1982/5/19 12Os60/82

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 31.Oktober 1943 geborene Karl A zu I./ des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z. 1 und 2 StGB, zu II./ A./ des Verbrechens des schweren Betruges nach § 146, 147 Abs 3 StGB, zu II./ B./ des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach § 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (richtig: zu II./ A./ und B./ des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach § 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB) und z... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.05.1982

TE OGH 1982/4/28 11Os54/82

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter A des Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs. 1 Z. 1 StGB sowie des Vergehens nach dem § 114 ASVG. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, daß er I. in der Zeit vom 6.Dezember 1976 bis 30.Oktober 1979 als Geschäftsführer der X-Werbung Ges.m.b.H., die Schuldnerin mehrerer Gläubiger war, fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit dieser Gesellschaft herbeiführte, insbesondere dadurch, daß er übermäßigen Aufwand trieb, nicht die ents... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.04.1982

RS OGH 1981/12/15 2Ob243/80

Norm: AO §8 Abs2AO §20c Abs2GmbHG §25StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Spätestens dann, wenn die Unerfüllbarkeit eines Ausgleiches feststeht, hat der Geschäftsführer einer GmbH die bestehenden Dienstverhältnisse aufzulösen, um seine persönliche Haftung wegen Verletzung der Schutznorm des § 159 Abs 1 Z 2 StGB zu verhindern (Sozialversicherungsbeitragsschuld). Entscheidungstexte 2 Ob 243/80 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1981

RS OGH 1981/12/15 2Ob243/80

Norm: AO §8 Abs2AO §20c Abs2GmbHG §25StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Spätestens dann, wenn die Unerfüllbarkeit eines Ausgleiches feststeht, hat der Geschäftsführer einer GmbH die bestehenden Dienstverhältnisse aufzulösen, um seine persönliche Haftung wegen Verletzung der Schutznorm des § 159 Abs 1 Z 2 StGB zu verhindern (Sozialversicherungsbeitragsschuld). Entscheidungstexte 2 Ob 243/80 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1981

RS OGH 1981/7/9 8Ob517/81, 13Os195/83, 12Os156/83, 6Ob196/05z, 3Ob75/06k, 1Ob51/12z, 6Ob69/20w

Norm: ABGB §870 CIGmbHG §25 Abs2GmbHG §83GmbHG §85StGB §6 A4StGB §159 Abs1 Z2StGB §161
Rechtssatz: Zur deliktischen Haftung des Geschäftsführer einer GmbH gegenüber Gläubigern der Gesellschaft im Kridafall: Wer ohne die erforderlichen Kenntnisse die Aufgabe eines Geschäftsführers einer GmbH übernimmt, dem ist in der Regel die sogenannte Übernahmsfahrlässigkeit oder Einlassungsfahrlässigkeit anzulasten (§ 6 StGB). Im Falle der Krida hat er daher... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1981

RS OGH 1981/7/9 8Ob517/81, 13Os195/83, 12Os156/83, 6Ob196/05z, 3Ob75/06k, 1Ob51/12z, 6Ob69/20w

Norm: ABGB §870 CIGmbHG §25 Abs2GmbHG §83GmbHG §85StGB §6 A4StGB §159 Abs1 Z2StGB §161
Rechtssatz: Zur deliktischen Haftung des Geschäftsführer einer GmbH gegenüber Gläubigern der Gesellschaft im Kridafall: Wer ohne die erforderlichen Kenntnisse die Aufgabe eines Geschäftsführers einer GmbH übernimmt, dem ist in der Regel die sogenannte Übernahmsfahrlässigkeit oder Einlassungsfahrlässigkeit anzulasten (§ 6 StGB). Im Falle der Krida hat er daher... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1981

RS OGH 1981/6/24 3Ob516/81 (3Ob517/81), 1Ob608/87, 1Ob665/88, 2Ob143/89

Norm: StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Nach § 159 Abs 1 Z 2 StGB sind bei der
Begründung: neuer Schulden nicht nur die alten Gläubiger, sondern auch die neuen Gläubiger geschützt. Entscheidungstexte 3 Ob 516/81 Entscheidungstext OGH 24.06.1981 3 Ob 516/81 1 Ob 608/87 Entscheidungstext OGH 23.09.1987 1 Ob 608/87 Veröff: SZ 6... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1981

RS OGH 1981/6/24 3Ob516/81 (3Ob517/81), 1Ob608/87, 1Ob665/88, 2Ob143/89

Norm: StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Nach § 159 Abs 1 Z 2 StGB sind bei der
Begründung: neuer Schulden nicht nur die alten Gläubiger, sondern auch die neuen Gläubiger geschützt. Entscheidungstexte 3 Ob 516/81 Entscheidungstext OGH 24.06.1981 3 Ob 516/81 1 Ob 608/87 Entscheidungstext OGH 23.09.1987 1 Ob 608/87 Veröff: SZ 6... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1981

TE OGH 1980/9/9 9Os43/80

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19. Juni 1948 geborene Geschäftsführer Friedrich A des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB sowie des Vergehens nach § 114 ASVG schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von fünf Monaten verurteilt, die ihm das Gericht jedoch gemäß § 43 Abs. 1 StGB unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren vorläufig nachgesehen hat. Nach den Urteilsannahmen hatte der Angeklagte in Kohleben als Schuldn... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.09.1980

TE OGH 1980/9/9 10Os119/80

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann A des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die auf § 281 Abs. 1 Z 11 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen dieses Urteil, mit der er die Nichtanwendung des § 31 StGB in bezug auf die Urteile des Landesgerichtes Klagenfurt vom 30. November 1977, GZ. 29 E Vr 2163/77-8 (Verurteilung wegen des Vergehens des schweren Betruges nach §§ ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.09.1980

TE OGH 1980/6/11 11Os63/80

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.Jänner 1925 geborene Andreas A der Vergehen der fahrlässigen Krida 1./ nach dem § 486 Z. 1 StG. und 2./ nach dem § 159 Abs. 1 Z. 2 StGB. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er in Wien 1./ von Ende November bis Ende Dezember 1974 als Inhaber eines 'Christbaumverkaufes' und als Eigentümer des Kaffee-Restaurants 1020 Wien, Praterspitz 5180, sowie als Schuldner mehrerer Gläubiger fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit dadurch herbei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.06.1980

RS OGH 1980/6/11 11Os63/80

Norm: StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei Beurteilung eines dem § 159 Abs 1 Z 2 StGB zu unterstellenden Verhaltens kommt dem Umstand, bei Führung welches der allenfalls mehreren vom Schuldner betriebenen - zum Teil allenfalls nicht defizitären - Geschäftszweige die Tathandlungen gesetzt wurden, keine Bedeutung zu. Entscheidungstexte 11 Os 63/80 Entscheidungstext OGH 11.06.1980 11 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.1980

RS OGH 1980/6/11 11Os63/80

Norm: StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei Beurteilung eines dem § 159 Abs 1 Z 2 StGB zu unterstellenden Verhaltens kommt dem Umstand, bei Führung welches der allenfalls mehreren vom Schuldner betriebenen - zum Teil allenfalls nicht defizitären - Geschäftszweige die Tathandlungen gesetzt wurden, keine Bedeutung zu. Entscheidungstexte 11 Os 63/80 Entscheidungstext OGH 11.06.1980 11 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.1980

RS OGH 1980/3/26 1Ob545/80, 3Ob633/81, 8Ob515/83, 6Ob688/83, 6Ob818/82, 2Ob625/86, 1Ob608/87, 1Ob526

Norm: ABGB §1295 IIf6ABGB §1311 IIcGmbHG §25StGB aF §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 159 Abs 1 Z 2 StGB stellt ein Schutzgesetz zugunsten der Gläubiger dar. Vom Schutzzweck der
Norm: werden sämtliche Gläubiger einer GmbH erfasst, sowohl Altgläubiger, deren Forderungen im Zeitpunkt des Eintrittes der Zahlungsunfähigkeit bereits bestanden und die durch die Eingehung neuer Verbindlichkeiten geschädigt werden, als auch Neugläubiger, die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1980

TE OGH 1980/3/26 1Ob545/80

Franz J und die Beklagte, seine Ehegattin, waren von 1973 bis April 1976 Geschäftsführer der J & Co. GesmbH. Im April 1976 wurde Franz J als Geschäftsführer enthoben; seit diesem Zeitpunkt bis 10. März 1977 war die Beklagte alleinige Geschäftsführerin dieser Gesellschaft. Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 10. März 1977, S 29/77, wurde über das Vermögen der J & Co. GesmbH der Konkurs eröffnet. Die klagende Partei meldete in diesem Verfahren, das noch anhängig ist, ihre... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.03.1980

RS OGH 1980/3/4 9Os127/79, 11Os11/87, 11Os87/90, 15Os158/91, 11Os21/97

Norm: StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine Schädigung der Gläubiger kann darin gelegen sein, daß als Folge des Tatverhaltens die Stellung und Beziehung der Gläubiger zueinander zum Nachteil eines von ihnen verschobene und allenfalls der allen Gläubigern gemeinsame Befriedigungsfonds verändert wird. Entscheidungstexte 9 Os 127/79 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 9 Os 127/79 Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.03.1980

TE OGH 1980/3/4 9Os127/79

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (neben einem weiteren Mitangeklagten) der am 20. Feber 1945 geborene Joachim Rudolf A des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB (Punkt I/ des Urteilssatzes) und der am 11. Juli 1960 geborene, zur Tatzeit jugendliche Ludwig B des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 StGB (Punkt III/ des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Dem Angeklagten Joachim Rudolf A liegt zur Last, in Wien mehrere Personen betrüg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.03.1980

RS OGH 1980/3/4 9Os127/79, 11Os54/82, 11Os60/85, 15Os83/90

Norm: StGB §159 Abs1 Z1StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Fahrlässige Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 StGB kommt dann nicht in Betracht, wenn der Täter, dem das Eingehen von Schulden angelastet wird, bereits zur Tatzeit ohne Einkommen, ohne Vermögen und ohne solche persönliche Leistungsfähigkeit, die ihm die Erzielung eines zur Deckung der Verbindlichkeiten in absehbarer Zeit geeigneten Einkommens bzw Vermögens möglich macht, mithin von vornherein zahlun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.03.1980

RS OGH 1980/3/4 9Os127/79, 7Ob525/86

Norm: StGB §159 Abs1 Z1StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: § 159 Abs 1 Z 1 erfordert im Gegensatz zur Z 2 leg cit keine Feststellung der Schädigung der Gläubiger, weil diese schon mit der Zahlungsunfähigkeit eintritt. Entscheidungstexte 9 Os 127/79 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 9 Os 127/79 Veröff: SSt 51/9 = EvBl 1980/130 S 406 7 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.03.1980

RS OGH 1980/3/4 9Os127/79, 11Os11/87, 11Os87/90, 15Os158/91, 11Os21/97

Norm: StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine Schädigung der Gläubiger kann darin gelegen sein, daß als Folge des Tatverhaltens die Stellung und Beziehung der Gläubiger zueinander zum Nachteil eines von ihnen verschobene und allenfalls der allen Gläubigern gemeinsame Befriedigungsfonds verändert wird. Entscheidungstexte 9 Os 127/79 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 9 Os 127/79 Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.03.1980

RS OGH 1980/3/4 9Os127/79, 11Os54/82, 11Os60/85, 15Os83/90

Norm: StGB §159 Abs1 Z1StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Fahrlässige Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 StGB kommt dann nicht in Betracht, wenn der Täter, dem das Eingehen von Schulden angelastet wird, bereits zur Tatzeit ohne Einkommen, ohne Vermögen und ohne solche persönliche Leistungsfähigkeit, die ihm die Erzielung eines zur Deckung der Verbindlichkeiten in absehbarer Zeit geeigneten Einkommens bzw Vermögens möglich macht, mithin von vornherein zahlun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.03.1980

RS OGH 1980/3/4 9Os127/79, 11Os54/82, 11Os60/85, 15Os83/90

Norm: StGB §159 Abs1 Z1StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Fahrlässige Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 StGB kommt dann nicht in Betracht, wenn der Täter, dem das Eingehen von Schulden angelastet wird, bereits zur Tatzeit ohne Einkommen, ohne Vermögen und ohne solche persönliche Leistungsfähigkeit, die ihm die Erzielung eines zur Deckung der Verbindlichkeiten in absehbarer Zeit geeigneten Einkommens bzw Vermögens möglich macht, mithin von vornherein zahlun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.03.1980

RS OGH 1980/3/4 9Os127/79, 7Ob525/86

Norm: StGB §159 Abs1 Z1StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: § 159 Abs 1 Z 1 erfordert im Gegensatz zur Z 2 leg cit keine Feststellung der Schädigung der Gläubiger, weil diese schon mit der Zahlungsunfähigkeit eintritt. Entscheidungstexte 9 Os 127/79 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 9 Os 127/79 Veröff: SSt 51/9 = EvBl 1980/130 S 406 7 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.03.1980

RS OGH 1980/3/4 9Os127/79, 7Ob525/86

Norm: StGB §159 Abs1 Z1StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: § 159 Abs 1 Z 1 erfordert im Gegensatz zur Z 2 leg cit keine Feststellung der Schädigung der Gläubiger, weil diese schon mit der Zahlungsunfähigkeit eintritt. Entscheidungstexte 9 Os 127/79 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 9 Os 127/79 Veröff: SSt 51/9 = EvBl 1980/130 S 406 7 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.03.1980

RS OGH 1979/11/28 10Os111/79, 11Os73/84, 12Os156/83, 10Os166/86, 14Os164/88, 12Os34/89, 14Os113/89,

Norm: StGB §159 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die einzelnen demonstrativ aufgezählten Tathandlungen sind vertauschbar. Entscheidungstexte 10 Os 111/79 Entscheidungstext OGH 28.11.1979 10 Os 111/79 12 Os 156/83 Entscheidungstext OGH 06.12.1984 12 Os 156/83 Vgl auch 11 Os 73/84 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1979

RS OGH 1979/11/28 10Os111/79, 11Os73/84, 12Os156/83, 10Os166/86, 14Os164/88, 12Os34/89, 14Os113/89,

Norm: StGB §159 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die einzelnen demonstrativ aufgezählten Tathandlungen sind vertauschbar. Entscheidungstexte 10 Os 111/79 Entscheidungstext OGH 28.11.1979 10 Os 111/79 12 Os 156/83 Entscheidungstext OGH 06.12.1984 12 Os 156/83 Vgl auch 11 Os 73/84 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1979

RS OGH 1978/12/20 8Ob117/78, 10Ob628/79 (10Ob629/79, 10Ob630/79), 8Ob533/79, 9Os68/82, 2Ob35/84, 11O

Norm: StGB §6 A1StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Was die subjektive Tatseite betrifft, macht sich der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 2 StGB schuldig, war in Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit die Benachteiligung der Gläubiger fahrlässig herbeiführt. Diesbezüglich genügt unbewußte Fahrlässigkeit. Entscheidungstexte 8 Ob 117/78 Entscheidungstext OGH 20... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1978

RS OGH 1978/12/20 8Ob117/78

Norm: StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: 1. Unbewußte Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt, also die Verletzung einer objektiven Sorgfaltspflicht, derzufolge der Täter die Möglichkeit der Verwirklichung eines tatbildmäßigen Unrechtes nicht erkennt. 2. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner mangels flüssiger Mittel nicht im Stande ist, binnen angemessener Frist und bei redlicher wirtschaftlicher Gebarung alle se... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1978

RS OGH 1978/12/20 8Ob117/78, 10Ob628/79 (10Ob629/79, 10Ob630/79), 8Ob533/79, 9Os68/82, 2Ob35/84, 11O

Norm: StGB §6 A1StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Was die subjektive Tatseite betrifft, macht sich der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 2 StGB schuldig, war in Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit die Benachteiligung der Gläubiger fahrlässig herbeiführt. Diesbezüglich genügt unbewußte Fahrlässigkeit. Entscheidungstexte 8 Ob 117/78 Entscheidungstext OGH 20... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1978

Entscheidungen 271-300 von 311